HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
"Logik der Architekturen des Wissens"



4.12. Kreislauf: Einfluss der Entscheidungen im Kreislauf der Vergangenheit.

Kreislauf des Ist -Herkunft Komponenten

Es geht um den Einfluss der Entscheidungen auf die Vergangenheit und wie der Einfluss gestaltet, durch Entscheidungen ausgerichtet und durch die Prozesse durchgesetzt wird, um schließlich wieder auf das IST einzuwirken.

Es geht um Vorentscheidungen durch z.B.:

  1. Messgrößen,
  2. Schwellenwerte,
  3. Entscheidungskriterien,
  4. Vorgaben,
  5. Modelle,
  6. Muster,
  7. Vorlagen,
  8. Kriterien, z.B. für die Auswahl,
  9. Analogien,
  10. Vergleiche, z.B. Vergleichswerte.

Die darin enthaltenen Entscheidungen sind von den entscheidenden Personen losgelöst: Sie gelten durch die Vereinbarungen, dass die Vorentscheidungen als gültig anerkannt und (weiter) verwendet werden (können, dürfen, müssen).

Es geht um delegierte, generell oder speziell vereinbarte Entscheidungen in Formen wie z.B.:

  1. Anweisungen,
  2. Anleitungen,
  3. Vorschriften,
  4. Regelungen,
  5. Gesetzen,
  6. Ordnungen,
  7. Verordnungen,
  8. Programmen,
  9. Programmierungen,
  10. Normen und Standards.

Die tatsächlichen Entscheidungen und die Verantwortungen für die dadurch getroffenen Entscheidungen werden oftmals aufgeteilt durch z.B.:

  1. Genehmigungen: Die bereits getroffene Entscheidung wird von einer anderen Person genehmigt. (Genehmigung "von oben").
  2. Zustimmungen: Die bereits getroffene Entscheidung wird vorgeschlagen und durch die Zustimmung "von oben" sanktioniert (freigegeben, zugelassen).
  3. Erlaubnisse: Die nachgeordneten Personen erhalten generelle oder spezielle Freiräume für die delegierten Entscheidungen.
  4. Verbote: Die Entscheidungen, die unter die Verbote fallen, sind in jedem Fall "nach oben" zu delegieren.
  5. Vollmachten: Den Bevollmächtigen werden Entscheidungen im einem bestimmten Rahmen und Umfang generell oder im Einzelfall delegiert.
  6. Weisungen, Anweisungen, Auflagen: Die Angewiesenen können alles und nur entscheiden, was mit der erteilten Weisung vereinbar ist.
  7. Zwangsentscheidungen: Den Nachgeordneten werden zu Erfüllungsgehilfen von formalisierten Entscheidungen, z.B. durch das Ausfüllen von Formularen, Anträgen, Checklisten.
  8. Automatisierte Entscheidungen: Es wird keine Entscheidung mehr getroffen, für welche jemand eine Verantwortung übernimmt. Werden bestimmte programmierte Parameter erreicht oder eingehalten, erfolgt "ein grünes Licht", bewährt z.B. bei Legitimationsprüfungen, Identifizierungen, Autorisierungen, Verkehrsregelungen, Ampeln, Signale, Freigaben, Sperren.
  9. Duldungen: Die Verantwortlichen nehmen die Entscheidungen der Nachgeordneten ohne Gegenmaßnahme zur Kenntnis und "genehmigen" sie (stillschweigend). Zumindest ist das in der Regel sie Sichtweise der Nachgeordneten, bis sie eines Besseren belehrt werden.
  10. Zulassungen: Die Verantwortlichen genehmigen - pauschal oder im Einzelfall - die vorgeschlagenen Entscheidungen der Nachgeordneten für die weiteren, gleich oder ähnlich gelagerten Fälle.
  11. Verfügungen: Die entscheidende Person legt sich und alle Nachfolgenden für die getroffene Entscheidung fest, z.B. als Testament.

Entscheiden kann nur:

  1. wer sich an einer Schnittstelle oder Gabelung befindet,
  2. wer anwesend ist,
  3. wer über zumindest eine Alternative verfügt, die ihm zur Wahl steht,
  4. von dessen Entscheidung der Fortgang abhängig ist,
  5. dessen Entscheidung sich auf den Fortgang (sofort!) auswirkt,
  6. von dessen Entscheidung irgendetwas oder irgendwer abhängt,
  7. wer die Entscheidungssituation erkennt und nutzt,
  8. wer die Macht zur Ausscheidung der Alternativen besitzt,
  9. wer die Entscheidung durchsetzen kann,
  10. wessen Entscheidung Folge geleistet wird.

Es geht immer um z.B.:

  1. die Macht des Faktischen,
  2. die Macht der Gelegenheit,
  3. die Macht der Gunst der Stunde,
  4. die Macht des Augenblicks, des Moments,
  5. die Macht des Mutes,
  6. die Macht der Entschlossenheit und der beherzten Entscheidung ("JETZT", "HIER", "SO"),
  7. die Macht der Klarheit, Eindeutigkeit und Kompromisslosigkeit,
  8. die Macht der unmittelbaren Wirksamkeit der Entscheidungen,
  9. die Macht des Überblicks und des Erkennens des Wesentlichen (...der Kompetenz),
  10. die Macht der Entscheidung selbst.

Entscheidungen sind nur dann wirksam, wenn sie getroffen werden, solange es etwas zu entscheiden gibt.

Entscheidungen sind immer Eingriffe in die Selbstorganisation der ohnehin laufenden Prozesse. Unterbleiben "Entscheidungen", geschieht, was auch ohne die Entscheidungen geschehen kann. Werden Entscheidungen getroffen, geschieht es so, wie die Entscheidungen einwirken und sich auswirken.

Einigungen erfordern immer auch ausdrückliche Entscheidungen, ob und wie mit dem weiter verfahren werden soll (darf, kann, muss), worüber man sich einig (geworden) ist. Die Entscheidungen sind von allen an der Einigung Beteiligten für die jeweiligen eigenen Bereiche zu treffen. Die Entscheidungen legen offen, ob die Einigung hält.