4.12. Kreislauf: Einfluss der Entscheidungen im Kreislauf der
Vergangenheit.

Es geht um den Einfluss der Entscheidungen auf die Vergangenheit und wie der
Einfluss gestaltet, durch Entscheidungen ausgerichtet und durch die
Prozesse durchgesetzt wird, um schließlich wieder auf das IST
einzuwirken.
Es geht um Vorentscheidungen durch z.B.:
- Messgrößen,
- Schwellenwerte,
- Entscheidungskriterien,
- Vorgaben,
- Modelle,
- Muster,
- Vorlagen,
- Kriterien, z.B. für die Auswahl,
- Analogien,
- Vergleiche, z.B. Vergleichswerte.
Die darin enthaltenen Entscheidungen sind von den entscheidenden
Personen losgelöst: Sie gelten durch die Vereinbarungen, dass die
Vorentscheidungen als gültig anerkannt und (weiter) verwendet werden
(können, dürfen, müssen).
Es geht um delegierte, generell oder speziell vereinbarte
Entscheidungen in Formen wie z.B.:
- Anweisungen,
- Anleitungen,
- Vorschriften,
- Regelungen,
- Gesetzen,
- Ordnungen,
- Verordnungen,
- Programmen,
- Programmierungen,
- Normen und Standards.
Die tatsächlichen Entscheidungen und die Verantwortungen für die
dadurch getroffenen Entscheidungen werden oftmals aufgeteilt durch
z.B.:
- Genehmigungen: Die bereits getroffene Entscheidung wird von
einer anderen Person genehmigt. (Genehmigung "von oben").
- Zustimmungen: Die bereits getroffene Entscheidung wird
vorgeschlagen und durch die Zustimmung "von oben" sanktioniert
(freigegeben, zugelassen).
- Erlaubnisse: Die nachgeordneten Personen erhalten generelle
oder spezielle Freiräume für die delegierten Entscheidungen.
- Verbote: Die Entscheidungen, die unter die Verbote fallen,
sind in jedem Fall "nach oben" zu delegieren.
- Vollmachten: Den Bevollmächtigen werden Entscheidungen im
einem bestimmten Rahmen und Umfang generell oder im Einzelfall
delegiert.
- Weisungen, Anweisungen, Auflagen: Die Angewiesenen können
alles und nur entscheiden, was mit der erteilten Weisung
vereinbar ist.
- Zwangsentscheidungen: Den Nachgeordneten werden zu
Erfüllungsgehilfen von formalisierten Entscheidungen, z.B. durch
das Ausfüllen von Formularen, Anträgen, Checklisten.
- Automatisierte Entscheidungen: Es wird keine Entscheidung
mehr getroffen, für welche jemand eine Verantwortung übernimmt.
Werden bestimmte programmierte Parameter erreicht oder
eingehalten, erfolgt "ein grünes Licht", bewährt z.B. bei
Legitimationsprüfungen, Identifizierungen, Autorisierungen,
Verkehrsregelungen, Ampeln, Signale, Freigaben, Sperren.
- Duldungen: Die Verantwortlichen nehmen die Entscheidungen
der Nachgeordneten ohne Gegenmaßnahme zur Kenntnis und
"genehmigen" sie (stillschweigend). Zumindest ist das in der
Regel sie Sichtweise der Nachgeordneten, bis sie eines Besseren
belehrt werden.
- Zulassungen: Die Verantwortlichen genehmigen - pauschal oder
im Einzelfall - die vorgeschlagenen Entscheidungen der
Nachgeordneten für die weiteren, gleich oder ähnlich gelagerten
Fälle.
- Verfügungen: Die entscheidende Person legt sich und alle
Nachfolgenden für die getroffene Entscheidung fest, z.B. als
Testament.
Entscheiden kann nur:
- wer sich an einer Schnittstelle oder Gabelung befindet,
- wer anwesend ist,
- wer über zumindest eine Alternative verfügt, die ihm zur
Wahl steht,
- von dessen Entscheidung der Fortgang abhängig ist,
- dessen Entscheidung sich auf den Fortgang (sofort!)
auswirkt,
- von dessen Entscheidung irgendetwas oder irgendwer abhängt,
- wer die Entscheidungssituation erkennt und nutzt,
- wer die Macht zur Ausscheidung der Alternativen besitzt,
- wer die Entscheidung durchsetzen kann,
- wessen Entscheidung Folge geleistet wird.
Es geht immer um z.B.:
- die Macht des Faktischen,
- die Macht der Gelegenheit,
- die Macht der Gunst der Stunde,
- die Macht des Augenblicks, des Moments,
- die Macht des Mutes,
- die Macht der Entschlossenheit und der beherzten
Entscheidung ("JETZT", "HIER", "SO"),
- die Macht der Klarheit, Eindeutigkeit und
Kompromisslosigkeit,
- die Macht der unmittelbaren Wirksamkeit der Entscheidungen,
- die Macht des Überblicks und des Erkennens des Wesentlichen
(...der Kompetenz),
- die Macht der Entscheidung selbst.
Entscheidungen sind nur dann wirksam, wenn sie getroffen werden,
solange es etwas zu entscheiden gibt.
Entscheidungen sind immer Eingriffe in die Selbstorganisation der
ohnehin laufenden Prozesse. Unterbleiben "Entscheidungen",
geschieht, was auch ohne die Entscheidungen geschehen kann. Werden
Entscheidungen getroffen, geschieht es so, wie die Entscheidungen
einwirken und sich auswirken.
Einigungen erfordern immer auch ausdrückliche Entscheidungen, ob
und wie mit dem weiter verfahren werden soll (darf, kann, muss),
worüber man sich einig (geworden) ist. Die Entscheidungen sind von
allen an der Einigung Beteiligten für die jeweiligen eigenen
Bereiche zu treffen. Die Entscheidungen legen offen, ob die Einigung
hält.